AGB (für Rohmilchverkauf)

AGB (für Rohmilchverkauf)

 

Für den Verkauf von Rohmilch, die die EZG auf der Grundlage der Satzung und der Erzeugungs-, Qualitäts-, und Vermarktungsregeln von ihren Mitgliedern (Milchlieferanten) aufgekauft hat, gelten Allgemeine Geschäftsbedingungen, die den Verkaufsverträgen zu Grunde liegen. Diese AGB wurden 2007 durch die Mitgliederversammlung erstmals beschlossen und 2014 neu gefasst.

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